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Untersuchungsberechtigungsschein

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Der sogenannte Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) konnte bisher im Bürgerbüro der Stadtverwaltung persönlich beantragt werden. Künftig sind Verwaltungen verpflichtet, den UBS nur noch als Leistung nach dem Online-Zugangsgesetz (OZG) anzubieten. Der Schein kann künftig also nur noch online beantragt oder abgerufen werden.

Was ist ein Untersuchungsberechtigungsschein? Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche unter 18 Jahren vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Für die dafür erforderliche ärztliche Untersuchung benötigt man den Untersuchungsberechtigungsschein. 


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