Melderegisterauskunft nach §49
Kurzbeschreibung
Einfache Melderegisterauskünfte können auch auf Datenträgern erteilt werden, die sich automatisiert verarbeiten lassen. Die der Meldebehörde überlassenen Datenträger oder die der Meldebehörde übermittelten Daten sind nach Erledigung des Antrags unverzüglich zurückzugeben, zu löschen oder zu vernichten.
Zuständige Einrichtungen
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Bürger- und Ordnungsamt
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- Straße: Rathausstraße Hausnummer: 2
- PLZ: 53332 Ort: Bornheim
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- Telefon:
02222 945-0
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02222 945-555
- E-Mail:
- buergerbuero@stadt-bornheim.de