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Melderegisterauskunft nach §44

Kurzbeschreibung

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister (nach §44 BMG) beinhaltet folgende Daten:

1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. derzeitige Anschriften
5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Beschreibung Beschreibung

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister (nach §44 BMG) beinhaltet folgende Daten:

1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. derzeitige Anschriften
5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Sie benötigen für die Auskunft folgende Informationen zur gesuchten Person:

Familienname und Vorname(n)

sowie mindestens eines der beiden Kriterien:
- Kriterium 1: Geburtsdatum
- Kriterium 2: letzte bekannte Anschrift im Inland (Straße, Hausnummer und Ort)

Hinweis zum Datenbestand der Anschrift:
Folgende Orte der letzten bekannten Anschrift sind möglich:
- Bornheim, sofern es sich um eine Anschrift aus dem Jahre 1984 oder später handelt.
- der Ort aus dem der Zuzug nach Bornheim erfolgte.

Hinweis zu Negativ-Auskünften:
Die oben genannte Gebühr wird auch erhoben, wenn
  • die von Ihnen gesuchte Person im angegebenen Melderegister nicht gefunden wird,
  • die von Ihnen gesuchte Person auf Grund der von Ihnen angegebenen Daten im angegebenen Melderegister nicht eindeutig identifiziert oder nicht gefunden werden kann,
  • Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist,
  • Ihnen eine Auskunft auf Grund von Übermittlungs- oder Auskunftssperren nicht erteilt werden kann.

Gebühren

  • Automatische Melderegisterauskunft: 6 Euro
  • Einfache Melderegisterauskunft: 11 Euro
  • Erweiterte Melderegisterauskunft (bei berechtigtem Interesse): 15 Euro

Zahlungsmöglichkeiten:

  • bar
  • mit EC-Karte
  • per Überweisung (bei schriftlichen Anfragen)

Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie bitte nach Erhalt der schriftlichen Auskunft auf das Ihnen dort angegebene Konto oder per Verrechnungsscheck. Die Gebühr wird auch für eine negative Auskunft erhoben.


Bearbeitungsdauer

Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihre Anfrage.


Kosten

Name Typ Kosten Beschreibung
Kosten für Melderegisterauskunft nach §44 Gebuehr zwischen 6,00 und 15,00 EUR

Zahlungsweisen

Bargeldzahlung

SEPA-Überweisung

Debitkarte

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson