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Melderegisterauskunft nach §44
Kurzbeschreibung
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister (nach §44 BMG) beinhaltet folgende Daten:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. derzeitige Anschriften
5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Beschreibung
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister (nach §44 BMG) beinhaltet folgende Daten:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. derzeitige Anschriften
5. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
Sie benötigen für die Auskunft folgende Informationen zur gesuchten Person:
Familienname und Vorname(n)
sowie mindestens eines der beiden Kriterien:
- Kriterium 1: Geburtsdatum
- Kriterium 2: letzte bekannte Anschrift im Inland (Straße, Hausnummer und Ort)
Hinweis zum Datenbestand der Anschrift:
Folgende Orte der letzten bekannten Anschrift sind möglich:
- Bornheim, sofern es sich um eine Anschrift aus dem Jahre 1984 oder später handelt.
- der Ort aus dem der Zuzug nach Bornheim erfolgte.
Die oben genannte Gebühr wird auch erhoben, wenn
- die von Ihnen gesuchte Person im angegebenen Melderegister nicht gefunden wird,
- die von Ihnen gesuchte Person auf Grund der von Ihnen angegebenen Daten im angegebenen Melderegister nicht eindeutig identifiziert oder nicht gefunden werden kann,
- Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist,
- Ihnen eine Auskunft auf Grund von Übermittlungs- oder Auskunftssperren nicht erteilt werden kann.
Gebühren
- Automatische Melderegisterauskunft: 6 Euro
- Einfache Melderegisterauskunft: 11 Euro
- Erweiterte Melderegisterauskunft (bei berechtigtem Interesse): 15 Euro
Zahlungsmöglichkeiten:
- bar
- mit EC-Karte
- per Überweisung (bei schriftlichen Anfragen)
Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie bitte nach Erhalt der schriftlichen Auskunft auf das Ihnen dort angegebene Konto oder per Verrechnungsscheck. Die Gebühr wird auch für eine negative Auskunft erhoben.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen Antwort auf Ihre Anfrage.
Kosten
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Kosten für Melderegisterauskunft nach §44 | Gebuehr | zwischen 6,00 und 15,00 EUR |
Zahlungsweisen
Bargeldzahlung
SEPA-Überweisung
Debitkarte
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürger- und Ordnungsamt
-
- Rathausstraße 2
- 53332 Bornheim
-
- Telefon:
02222 945-0
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02222 945-555
- E-Mail:
- buergerbuero@stadt-bornheim.de