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Wahlschein beantragen
Kurzbeschreibung
Wahlen und Bürgerentscheide werden durch die zuständige Stelle organisiert und bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag, oder im Wahlbüro der Stadt Bornheim, abgeben.
Wenn Sie per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürger- und Ordnungsamt
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- Rathausstraße 2
- 53332 Bornheim
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- Telefon:
02222 945-0
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02222 945-444