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Wahlhelfer

Kurzbeschreibung

Sie möchten aktiv zum Gelingen der Wahl beitragen? Sie sind selbst wahlberechtigt?

Dann unterstützen Sie die Stadt Bornheim als Wahlhelfer

 

Beschreibung Beschreibung

Gesucht werden Ehrenamtliche, die in einem Wahllokal im Stadtgebiet oder im Briefwahlvorstand mithelfen.

Wer bei der Wahl in einem Wahllokal im Stadtgebiet oder im Briefwahlvorstand mithelfen möchte, kann sich ab sofort beim Bornheimer Wahlbüro melden. Einzige Voraussetzung: Sie müssen selbst wahlberechtigt sein. Das bedeutet, Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zum Wahltag 18 Jahre altsein, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Zu Ihren Aufgaben in einem Wahllokal im Stadtgebiet gehören:

  • die Überprüfung der Wahlbenachrichtigungen,
  • die Ausgabe der Stimmzettel
  • und deren Auszählung.

In der Regel treffen sich die Helfer morgens um 7:30 Uhr und werden durch den Wahlvorsteher in zwei Schichten eingeteilt. Die erste Schicht dauert für gewöhnlich von 7:30 bis 13 Uhr, die zweite von 13 bis 18 Uhr. Um 18 Uhr kommen dann alle Wahlhelfer zum gemeinsamen Auszählen zusammen.

Im Briefwahlvorstand:

  • prüfen Sie als Wahlhelfer insbesondere, ob die Wahlscheine gültig sind,
  • und zählen die Briefwahlstimmen aus.

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