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Personenstandsurkunden

Kurzbeschreibung

Urkunden können aus den beim Standesamt Bornheim geführten Geburten-, Ehe-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsregistern ausgestellt werden. Das Register wird immer dann in Bornheim geführt, wenn auch das "Ereignis" in Bornheim stattgefunden hat; sprich der Geburtsort ist Bornheim, der Ort der Eheschließung oder des Todes ist Bornheim.

Bitte meiden Sie zur Urkundenanforderung Portale wie z.B. standesamt24.de, sondern wenden Sie sich direkt an das zuständige Standesamt. Sollten Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Beschreibung Beschreibung

Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Ablauf

Eine Urkundenanforderung ist auch per E-Mail möglich. 

Bitte fügen Sie der E-Mail einen Identitätsnachweis bei (Handyfoto des Personalausweises genügt). Sie können die Urkunde nach vorheriger Terminabsprache persönlich abholen oder wir senden Ihnen die Urkunde per Post zu.

Eine schriftliche Urkundenanforderung ist ebenfalls möglich. In diesem Fall ist die Gebühr in bar oder als Verrechnungsscheck beizulegen, alternativ ist auch die Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.


Erforderliche Unterlagen

Möchten Sie sich im Rahmen einer persönlichen Vorsprache eine Urkunde ausstellen lassen, die Sie selbst betrifft, benötigen Sie nur Ihren Personalausweis oder Reisepass. Möchten Sie eine Urkunde über einen Dritten bekommen, dann benötigen Sie entweder eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass dieser Person, oder Sie können Ihr rechtliches bzw. berechtigtes Interesse an der Ausstellung dieser Urkunde nachweisen.


Bearbeitungsdauer

Urkunden können im Rahmen einer persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt werden. 


Kosten

Name Typ Kosten Beschreibung
Personenstandsurkunden Gebuehr zwischen 10,00 und 20,00 EUR 20,00 EUR für eine Urkunde (deutsch oder mehrsprachig) oder beglaubigte Abschrift. 10,00 EUR für jedes weitere Exemplar der Urkunde, das gleichzeitig beantragt wird. Gebührenfrei sind Urkunden, für die Bundes- oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorsieht (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, Beantragung einer Ausbildungszulage, Beantragung von Sozialhilfe)

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung