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Hunde-Angelegenheiten
Beschreibung
Hier können Sie Hunde gem. § 11 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) ab einer Größe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilogramm, die sogenannten „großen Hunde“ anzeigen.
Vor der Anschaffung eines „Hundes bestimmter Rassen“ (§ 10) oder eines „gefährlichen Hundes“ (§ 3 LHundG NRW) können Sie beim Ordnungsamt eine Erlaubnis beantragen.
Rechtsgrundlagen
Landeshundegesetz NRW
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen für „große Hunde 40/20“ § 11 LHundG NRW:
- ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Anzeige eines großen Hundes
- Sachkundebescheinigung des Tierarztes nach § 11 LHundG NRW
- Mikrochiptranspondernummer
- evtl. Foto des Hundes
Unterlagen für „Hunde bestimmter Rassen“ § 10 LHundG NRW:
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines Hundes nach § 10 LHundG.
Darunter fallen die Hunde folgender Rassen: Old English Bulldog, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und anderen Hunden.
Unterlagen für „gefährliche Hunde“ § 3 LHundG NRW:
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines Hundes nach § 3 LHundG. Darunter fallen die Hunde folgender Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Kosten
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Hunde-Angelegenheiten | Gebuehr | 25,00 EUR |
Zahlungsweisen
Bargeldzahlung
SEPA-Überweisung
Kreditkarten
Debitkarte
Onlinedienstleistung
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02222 945-573
- E-Mail:
- hundeangelegenheiten@stadt-bornheim.de