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Gewerbe
Kurzbeschreibung
Mit der Gründung eines Unternehmens sind in erster Linie dessen Registrierung bei unterschiedlichen Stellen, die Beantragung von Genehmigungen und die Eintragung von Zuständigen sowie der Nachweis von Kenntnissen und Mitteln verbunden.
Beschreibung
Überblick
Das Gewerbezentralregister ist ein Register, das sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Gemäß § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) sind vier Gruppen von Einträgen zu unterscheiden:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
- Verzicht auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
- Bußgeldentscheidungen für Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangen wurden,
- strafgerichtliche Verurteilungen für Straftaten, die im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangen wurden.
Deshalb wird das Gewerbezentralregister unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt.
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz in der Gemeinde.
Ablauf
Mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie Gewerbezentralregisterauszüge ab sofort auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen und bezahlen.
Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Bornheim gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Stadtverwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen.
Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Bornheim haben und hier im Gewerberegister und im Handelsregister eingetragen sein.
In öffentlichen Vergabeverfahren werden im Allgemeinen nur solche Auskünfte akzeptiert, die nicht älter als drei Monate sind. Beteiligt sich ein gewerbliches Unternehmen an mehreren Ausschreibungen im Jahr, wird empfohlen, jeweils rechtzeitig eine aktuelle Auskunft zu beantragen. Die Anzahl der Auskünfte, die beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Antrag wird jedoch die volle Gebühr erhoben.
- Gewerbeanmeldung und -ummeldung:
- 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR/OHG), die keine juristischen Personen sind
- 33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, UG)
- 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
- Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
- Zweitbescheinigungen (bei Verlust des Gewerbescheins): 15 Euro pro Bescheinigung
Fristen
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt, die Tätigkeitgewechselt oder erweitert sowie der Betrieb aufgegeben wird.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Auskünfte über Firmen
- Handelsregisterauszug
- Ausweisdokumente der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer)
Fristen
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt, die Tätigkeitgewechselt oder erweitert sowie der Betrieb aufgegeben wird.
Kosten
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Gewerbeanmeldung und -ummeldung | Gebuehr | zwischen 13,00 und 33,00 EUR |
Zahlungsweisen
Debitkarte
Bargeldzahlung
SEPA-Überweisung
Onlinedienstleistung
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02222 945-159
- E-Mail:
- claudia.thomas@stadt-bornheim.de