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Bauen

Kurzbeschreibung

Mit dem digitalen Bauamt bietet Ihnen die Stadt Bornheim die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel einen Bauantrag zu stellen. Den entsprechenden Bescheid (u.a. Baugenehmigung, Abbruchgenehmigung, Vorbescheid etc.) erhalten Sie online. Für die digitale Bearbeitung Ihres Antrags entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Sie müssen lediglich die regulären Gebühren nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bornheim (vom 06.12.2012) entrichten.

Vorteile nutzen

Digital eingereichte Anträge verkürzen die Wege aller Beteiligten, es werden Postwege und somit Zeit eingespart. Die Druckkosten können minimiert werden. Beratungen mit der Baubehörde werden effizienter, da man zeitgleich auf Dokumente zugreifen kann. Alle Unterlagen werden medienbruchfrei weiterbearbeitet. Es ist möglich, mehrere Institutionen gleichzeitig zu beteiligen. Zudem ist der Austausch von Dokumenten auf der Bauplattform ohne Zeitverzögerung möglich. Den abschließenden Bescheid erhalten die Antragsteller nach vorheriger Zustimmung gerne auch direkt digital. Und sollten Sie einmal Unterlagen nachreichen müssen, geht dies über das Digitale Bauamt einfach schneller.

Beschreibung Beschreibung

Der Weg zur digitalen Baugenehmigung

  1. Sie als Bauherr/In erteilen Ihrem/r Entwurfsverfasser/In die Vollmacht, alle relevanten Unterlagen direkt über das Internet via der Bauplattform bei der Stadt Bornheim einzureichen. Diese Vollmacht wird mittels FAX eingereicht. Aus Verfahrensgründen bittet die Stadt Bornheim darum, die Vollmacht erst dann einzureichen, wenn die Antragsunterlagen fertiggestellt sind.
     
  2. Die Bauaufsichtsbehörde (Amt 6 Bauaufsicht) richtet nach Eingang der Vollmacht den Projektraum ein. Der/Die Entwurfsverfasser/In erhält per E-Mail eine Einladung für den Projektraum (digitale Akte), meldet sich über das Internet auf der Bauplattform an und kann auf den Projektraum zugreifen. Dort lädt er/sie die Bauvorlagen auf die Bauplattform. Der/Die Entwurfsverfasser/In gibt der Bauaufsichtsbehörde (Empfänger: 40 Bauamt) über die Kommunikationsleiste der Plattform eine kurze E-Mail-Nachricht, dass alle erforderlichen Antragsunterlagen (in Ordner 10) vorliegen.
     
  3. Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag, beteiligt andere Behörden und stellt die spätere Baugenehmigung nach positiver Beurteilung in den Projektraum. Der/Die Entwurfsverfasser/In lädt die Baugenehmigung und die dazugehörigen Unterlagen herunter.
     
  4. Sobald unter Berücksichtigung der vollständigen Dokumentenbezeichnung in der Zwischenzeit neue Dokumente im Projektraum eingestellt werden, wird der/die Entwurfsverfasser/In darüber benachrichtigt und kann diese Dokumente im Projektraum einsehen und herunterladen.

Die einzigen technischen Voraussetzungen sind ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse. Wenn Sie weitere Informationen zum Umgang mit der digitalen Bauakte benötigen, stehen die unten beigefügten Dokumente zum Download zur Verfügung.

Ihre Vorteile:  

  • Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten
  • Einreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten)
  • Telefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde (Wegfall der Wege)
  • Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
  • Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
  • Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand

 
Die Registrierung in der Bauplattform erfolgt durch einen Link in der Einladungsmail, die Sie als Entwurfsverfasser/In und/oder Bauherr/In erhalten. Wie´s geht können Sie in der Anleitung Registrierung nachlesen.