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Unterhaltsvorschuss
Kurzbeschreibung
Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt? Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Dieser hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Kinder, Jugend und Familie
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- Brunnenallee 31
- 53332 Bornheim
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- Telefon:
02222 9437-0
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02222 9437-5455
- E-Mail:
- maren.cremer-röleke@stadt-bornheim.de
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- Telefon:
- 02222 9437-5411
- E-Mail:
- sabine.hepenstrick@stadt-bornheim.de