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Erweiterte Meldebescheinigung
Kurzbeschreibung
Zusätzlich zu den Angaben in einer Meldebescheinigung werden bei einer Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung) auch der Familienstand, die Konfession oder die Staatsangehörigkeit aufgeführt.
Sie wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung gefordert oder bei ausländischen Bürgern zur Vorlage bei ihrem Konsulat.
Beschreibung
Meldebescheinigung
Aus einer Meldebescheinigung geht hervor, unter welcher Anschrift eine Person gemeldet ist oder war. Sie dient meist zur Vorlage bei anderen Behörden oder Firmen zum Nachweis des aktuellen Wohnsitzes.
Auf Wunsch können in einer Meldebescheinigung auch die gemeinsam mit Ihnen gemeldeten Familienmitglieder (Ehegatten und Kinder unter 18 Jahre) aufgeführt werden.
Aufenthaltsbescheinigung/erweiterte Meldebescheinigung
Zusätzlich zu den Angaben in einer Meldebescheinigung werden bei einer Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung) auch der Familienstand, die Konfession oder die Staatsangehörigkeit aufgeführt.
Sie wird in der Regel zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung gefordert oder bei ausländischen Bürgern zur Vorlage bei ihrem Konsulat.
Lebensbescheinigung (für Rentenzwecke)
Bei einer Lebensbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sie dient in der Regel zur Vorlage bei einem in- oder ausländischen Rententräger und belegt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gelebt hat.
Nur in besonderen Ausnahmefällen, z. B. bei schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen, ist es möglich, unter Vorlage einer Vollmacht die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zu beantragen. Diese wird dann mit dem Zusatz „laut Eintrag im Melderegister“ als lebend verzeichnet. Hier kann es gegebenenfalls erforderlich sein, dass unser Außendienst die Lebensbescheinigung vor Ort bestätigt.
Ablauf
Alle Bescheinigungen müssen im Bürgerbüro unter Vorlage eines Ausweisdokuments beantragt werden.
Eine Beantragung ist auch postalisch oder per E-Mail möglich. Dazu muss zwingend ein Ausweisdokument als Anhang beigefügt sein.
Die Gebühr muss nach Erhalt der Bescheinigung per Überweisung beglichen werden.
Rechtsgrundlagen
Der Bürger muss in der Stadt gemeldet sein oder ehemals gemeldet gewesen sein.
Fristen
Meldebescheinigungen/Lebensbescheinigungen haben in der Regel eine Gültigkeit von 3 Monaten bis 1 Jahr und werden sofort ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Persönliche Anfragen werden sofort bearbeitet.
Schriftliche Anfragen per Post, Fax oder E-Mail werden in der Regel innerhalb von 1 bis 8 Tagen bearbeitet.
Auf Ihren Online-Antrag erhalten Sie in der Regel in 3 bis 7 Arbeitstagen eine Antwort.
Kosten
Name | Typ | Kosten |
---|---|---|
Erweiterte Meldebescheinigung | Gebuehr | 9,00 EUR |
Zahlungsweisen
Bargeldzahlung
Debitkarte
Kreditkarten
SEPA-Überweisung
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro, Personenstandswesen
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- Rathausstraße 2
- 53332 Bornheim
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02222 945-555
- E-Mail:
- buergerbuero@stadt-bornheim.de