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Einfache Meldebescheinigung
Kurzbeschreibung
Aus einer Meldebescheinigung geht hervor, unter welcher Anschrift eine Person gemeldet ist oder war. Sie dient meist zur Vorlage bei anderen Behörden oder Firmen zum Nachweis des aktuellen Wohnsitzes.
Auf Wunsch können in einer Meldebescheinigung auch die gemeinsam mit Ihnen gemeldeten Familienmitglieder (Ehegatten und Kinder unter 18 Jahre) aufgeführt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die gesuchten Personen müssen in Bornheim gemeldet bzw. früher einmal gemeldet gewesen sein.
Ablauf
Ein Antrag auf Auskunft kann persönlich sowie schriftlich entgegen genommen werden. Außerdem können Sie Melderegisterauskünfte online beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit den Ihnen bekannten Daten.
Für die erweiterte Auskunft, ein Nachweis über ein berechtigtes Interesse.
Bearbeitungsdauer
Persönliche Anfragen werden sofort bearbeitet.
Schriftliche Anfragen per Post, Fax oder E-Mail werden in der Regel innerhalb von 1 bis 8 Tagen bearbeitet.
Kosten
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Einfache Meldebescheinigung | Gebuehr | 9,00 EUR | Die Gebühr wird auch für eine negative Auskunft erhoben. |
Zahlungsweisen
Debitkarte
SEPA-Überweisung
Bargeldzahlung
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro, Personenstandswesen
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- Rathausstraße 2
- 53332 Bornheim
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02222 945-555
- E-Mail:
- buergerbuero@stadt-bornheim.de